COVID-19

Fragen zur Auslandskrankenversicherung

  • Kann ich eine Auslandsreise-Krankenversicherung vor Reiseantritt stornieren, wenn ich die Reise aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus nicht antreten kann?
    Ja, bitte teile uns dies schriftlich mit. Solltest du die Versicherungsprämie bereits gezahlt haben, wende dich bitte direkt an die HanseMerkur Versicherung.
  • Wie sieht der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus aus?
    Wenn du bei der HanseMerkur eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, bist du im Ausland umfassend geschützt. Solltest du dich während deiner Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert!

    Dies trifft auch zu, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Coronavirus als Pandemie klassifiziert.
  • Welche Auswirkungen hat die weltweite Reisewarnung aufgrund von Pandemie des Auswärtigen Amts auf meinen Schutz durch die Reise-Krankenversicherung?
    Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes hat keine Auswirkung auf deinen Versicherungsschutz. Es besteht keine Verpflichtung, die Reise vorzeitig abzubrechen. Der vereinbarte Versicherungszeitraum behält seine Gültigkeit.